Bauherren

Das Bauherrenamt wird drei Gemeindegliedern übertragen, die vom Konvent gewählt werden. Sie müssen das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und sollen mindestens drei Jahre dem Konvent angehört haben. Die Bauherren sind für die ordnungsgemäße Verwaltung der Gemeinde verantwortlich. Sie sind gehalten, auf die innere Einheit und das Zusammenwirken in der Gemeinde bedacht zu sein. Die Bauherren führen die Dienstaufsicht über die Gemeindeangestellten. In jedem zweiten Jahr wird ein Bauherr gewählt; sein Amt dauert sechs Jahre. Wer das Bauherrenamt zwei Jahre innegehabt hat, wird für die nächsten zwei Jahre Verwaltender Bauherr.

Unsere derzeitigen Bauherren (Stand Januar 2011)

Ute Blaum

Ute Blaum

Verwaltende Bauherrin

 

 




Ulrich Emde

Ulrich Emde

 

 






Fritz Klüting

Fritz Klüting